CVA - Maklerservice -- Betriebliche Unfallversicherung

Betriebliche Unfallversicherung

Gruppen-Unfallversicherung

Der Unfallversicherungsschutz Ihrer Mitarbeiter

Um mit einem Unternehmen erfolgreich Kapital zu erwirtschaften, ist es wichtig, qualifizierte, motivierte und zufriedene Mitarbeiter zu beschäftigen.
Neben Betriebsklima und Entlohnung sind es die Qualität und die Sicherheit des sozialen Umfeldes, die die Attraktivität eines Arbeitsplatzes ausmachen.

Mit einer Gruppen-Unfallversicherung schaffen Sie es,...

Die Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung gelten steuerlich gesehen für den Arbeitgeber als "Arbeitslohn" und sind somit komplett abzugsfähig. Bereits ab drei Personen gelten Sie in diesem Fall als Gruppe - und die Konditionen werden bei Einschluss mehrerer Personen deutlich günstiger.

Wenn die Leistungen, die im Versicherungsfall auszuzahlen sind, abzugslos an die betroffenen Mitarbeiter weitergegeben werden, bleibt der steuerliche Betriebsgewinn unangetastet.
Die vom Betrieb gezahlten Versicherungsbeiträge müssen vom Arbeitnehmer in die Lohnsteuererklärung eingebracht werden. Im Falle, dass die dafür notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist es möglich, eine Lohnsteuerpauschalierung vorzunehmen. Die Erweiterung der gesetzlichen durch die private Unfallversicherung dehnt den Schutz des Mitarbeiters auch auf private Bereiche, und sogar auf die Urlaubszeit, aus.


Wer ist zuständig für die Bestimmung des Personenkreises und die Beitragsberechnung?

Die Betriebsführung bestimmt, wer in welcher Form versichert wird; also den zu versichernden Personenkreis sowie die Beitragshöhe. Dies kann unter Beachtung der einzelnen Versicherungstarife, der Einstufungen nach Gefahrengruppen A (ohne) und B (mit körperlicher Tätigkeit) und unter Anwendung allgemeiner, betriebsrelevanter Gesichtspunkte z. B. auch nur auf Prokuristen oder nur auf Auszubildende beschränkt sein.

In diesem Sinne vereinbart werden kann:

Voraussetzungen für die Gruppenunfallversicherung sind ein vertraglich geregeltes Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Verhältnis sowie eine Gesamtversicherungssumme Ihrer Mitarbeiter von mindestens 80% der Unfallversicherungsleistungen für den Inhaber/Geschäftsführer.