Mai 2010
News
Arbeitnehmer wiegen sich in falscher Sicherheit
Nach neusten Studien sehen sich gerade Büroangestellte keinem Berufsunfähigkeits-Risiko ausgesetzt.
Hinzu kommt noch die fälschliche Annahme, dass die Sozialversicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit genügend leistet.
Für die Studie sind 1000 Berufstätige zwischen 18 und 60 Jahren zum Thema befragt worden.
Durch die Studie wird deutlich, dass die gesetzliche Versorgung immer noch deutlich zu optimistisch gesehen wird.
So geht fast jeder Dritte von einer Zahlung von rund 40 Prozent des letzten Bruttoeinkommens durch die Deutsche Rentenversicherung aus.
Gut 39 Prozent rechnen mit min. 25 Prozent und nur 15 Prozent der Befragten gehen von einer Zahlung von 15 Prozent des Bruttoeinkommens aus.
2008 zahlte die Deutsche Rentenversicherung durchschnittlich nur rund 638 Euro als volle und 338 Euro als teilweise Erwerbsminderungsrente.
Alle mit einem höheren Bruttoeinkommen haben im Ernstfall also eine erhebliche Versorgungslücke.
Nachfrage nach Rechtsscutz wird immer größer
Immer mehr Deutsche schließen eine Rechtsschutzversicherung ab,
um im Ernstfall gewappnet zu sein.
Nicht nur die üblichen Rechtsstreitigkeiten wie Sachschäden, Verkehrsrecht oder Nachbarschaftsstreitigkeiten werden vor Gericht ausgefochten.
Immer öfter steht der Arbeitsplatzverlust steht immer öfter an der Tagesordnung unserer Gerichte. Das nicht ohne Grund, wenn die Geschäfte schlecht laufen, werden häufig Gründe für eine Kündigung gesucht, die nicht immer ganz rechtens sind.
In vielen Fällen wurde schon zu Gunsten der Angestellten entschieden und eine Kündigung verhindert.
Waisenrente reicht selten aus
Die gesetzliche Waisenrente reicht heute kaum aus, um Unterhalts- und Ausbildungskosten für den Nachwuchs zu finanzieren, sollte ein oder gar beide Elternteile früh versterben. Im Schnitt nur rund 160 Euro zahlt die gesetzliche Rentenversicherung zurzeit je Waisenrentenempfänger. Eltern sollten deshalb gleich auf eine private Risikolebensversicherung mit ausreichend hoher Versicherungssumme setzen.
Wenn nur ein Elternteil verstirbt, haben Kinder Anspruch auf gesetzliche Halbwaisenrente. Diese Halbwaisenrente liegt bei nur rund zehn Prozent der für den Todeszeitpunkt berechneten Rente des verstorbenen Elternteils, dazu kommt ein Zuschlag je nach zurückgelegter rentenrechtlicher Zeit. Sollten beide Eltern nicht mehr leben, beträgt die Vollwaisenrente cirka 20 Prozent der für den Todeszeitpunkt berechneten Renten der Eltern. Hat man gleichzeitig Anspruch auf mehrere Waisenrenten, bekommt man nur die höchste dieser Renten.
Grundsätzlich gibt es die Waisenrente bis zur Volljährigkeit. Darüber hinaus wird Waisenrente nur während der Ausbildung gezahlt, etwa in der Schule, in der betrieblichen Ausbildung oder im Erststudium. Bis zum achtzehnten Geburtstag darf man unbegrenzt zur gesetzlichen Waisenrente hinzuverdienen Ab dem 18. Geburtstag wird dann das eigene Einkommen angerechnet. Die Waisenrente wird grundsätzlich befristet gewährt, bis der Rentenanspruch voraussichtlich wegfällt zum Beispiel bis zum Ende der Ausbildung oder bis zum 18. Geburtstag.
Wichtig: Die Waisenrente bei Todesfall eines oder beider Elternteile rechtzeitig beantragen, sie wird rückwirkend nicht für mehr als ein Jahr vor dem Antragsmonat bezahlt. In den seltensten Fällen reicht die Waisenrente aus, um den Unterhalt und die Ausbildungskosten für den Nachwuchs tatsächlich zu finanzieren. Wer Kinder hat, schließt besser zusätzlich eine Risikolebensversicherung auf das Leben beider Elternteile mit ausreichender Versicherungssumme von rund 150.000 Euro pro Kind ab.
Grillen mit Folgen
Vergleichen Sie Ihre Haftpflichtversicherung kostenlos und unverbindlich. Grillen an einem schönen Sommertag bedeutet Spontanität, Lebensfreude und ungezwungenes Zusammensein. Das Garen über dem offenen Feuer zählt daher zu den liebsten Freizeitbeschäftigungen der Deutschen. Nichtsdestotrotz gilt auch bei diesem kulinarischen Freiluftvergnügen: Dem einen schmeckts, dem anderen stinkts. Das Grillen führt jedes Jahr zu vielen Nachbarschaftsstreitigkeiten. Generell ist das Grillen verboten, wenn unbeteiligte Nachbarn durch das Eindringen von Qualm und Rauch in ihre Wohn- und Schlafräume erheblich belästigt werden.
Daneben muss im Allgemeinen ab 22 Uhr die Nachtruhe eingehalten werden, Nachbarn müssen ab diesem Zeitpunkt Lärm und Gartenfeste nicht mehr hinnehmen. Die genauen Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune verschieden. Am besten ist es, den Nachbarn einfach zum Grillen einzuladen. Das gemeinsame Vergnügen stärkt die Nachbarschaft und kann Streitigkeiten vorbeugen.
Beim Grillen lauern aber auch Gefahren, gegen die man sich unbedingt schützen sollte. Mehr als 4.000 Mal pro Jahr kommt es in Deutschland beim Grillen zu Unfällen, die meisten Verletzungen sind Verbrennungen. Besonders häufig sind Kinder die Opfer. Häufigster Grund für Verletzungen ist der bei Holzkohlegrills oft praktizierte Einsatz von flüssigen Brandbeschleunigern wie Benzin oder Spiritus. Wird auf einer Grillparty die Holzkohle mit Spiritus entzündet und durch die Stichflamme ein Gast verletzt, muss der Verursacher über seine private Haftpflicht Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen, sagte Markus Kasper vom Direktversicherer der ehemaligen KarstadtQuelle Versicherungen. Die Versicherung springt immer dann ein, wenn kein Vorsatz vorlag.
cva | maklerservice